Neubauprojekt
Am Vogelsang in Bonn-Endenich
Bezugsfertig August 2025
Es handelt sich um öffentlich-geförderte Mietwohnungen.
Zur Anmietung muss ein Wohnberechtigungsschein des Landes NRW mit Gültigkeit
bis mindestens zum 15. September 2025 vorliegen.
Neubauprojekt am vogelsang

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Neubauprojekt am vogelsang

Musterwohnungen
Neubauprojekt am vogelsang

Lage
Wohnberechtigungsschein
Wenn Sie eine geförderte Wohnung beziehen möchten, benötigen Sie einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Sie müssen den WBS beantragen. Er gilt für zwölf Monate und nur in Nordrhein-Westfalen. Der WBS beinhaltet die maximale Wohnfläche nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder.
Ob Sie Anspruch auf einen WBS haben, hängt davon ab, ob Sie die vom Land NRW vorgegebenen Grenzen beim Einkommen einhalten. Diese betragen für einen
- 1-Personen-Haushalt 23.540 Euro
- 2-Personen-Haushalt 28.350 Euro
zuzüglich für jede weitere zum Haushalt gehörende Person 6.530 Euro. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um weitere 860 Euro. In Ausnahmefällen ist es möglich, die genannten Einkommensgrenzen um bis zu fünf Prozent zu überschreiten.
Wohnberechtigungsschein Chancenrechner
Mit dem WBS-Chancen Rechner können Sie vorab unverbindlich prüfen, ob Sie einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben könnten. Bitte beachten Sie, dass die Berechnung auf Ihren Angaben basiert und damit ein unverbindliches Ergebnis darstellt. Die endgültige Entscheidung trifft die Abteilung Wohnen.
Quelle: Infos der Stadt Bonn zum Wohnberechtigungsschein | Alle Angaben ohne Gewähr.